Neue Wirrungen zur Wehrpflicht

Neue Wirrungen zur Wehrpflicht
allgemein

Wie ich bereits im Teil 2 der Artikelserie zur Wehrpflicht geschrieben habe, sind alle Männer zwischen 17 und 45 wieder wehrpflichtig. Es ist nach den neuesten Verlautbarungen der Politik auch — wie vorhergesagt — bereits in trockenen Tüchern, dass alle Wehrpflichtigen ab 1. Januar 2027 wieder anrücken sollen, falls sie noch keinen Wehrdienst geleistet haben.

Die Beschwichtigungen der Massenmedien und insbesondere des öffentlich-rechtlichen Propagandafunks, es sei nur eine Abfrage der freiwilligen Dienstbereitschaft und beträfe nur die neusten Jahrgänge von 17jährigen, ist eine Ente. Auch geht es nicht „nur“ um die Musterung.

So macht etwa der Junge-Union-Chef Johannes Winkel (34) bereits konkrete Vorstöße zum Militärzwang, anstatt sich selbst freiwillig zu melden (Morgenpost v. 12.04.2026). Er selbst ist in den Genuss der Aussetzung der Wehrpflicht gekommen und hat, statt sich freiwillig bei der Bundeswehr zu verpflichten, lieber Jura studiert. Die Hybris der Politikerklasse könnte deutlicher nicht ausfallen.

Hintergrund ist auch nicht, wie immer wieder vorgeschoben, der Ukrainekonflikt, der ohnehin bereits nach und nach ausläuft. Das deutsche Militär soll unabhängig von einer Bedrohungslage international wieder in Kriegseinsätze geschickt werden. Junge deutsche Männer sollen erneut für die Interessen der globalen Finanzmächte verheizt werden.

Zu einem Aufsehen hat kürzlich die Regelung des § 3 Abs. 2 WPflG geführt. Demnach haben „Männliche Personen ... nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen“. Die gilt nur dann nicht, wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 WPflG bereits vorliegen, die Männer also bereits seit längerem im Ausland weilen.

In den Medien (einschließlich der Tagesschau) ist dies jetzt mit etwas Verwunderung aufgenommen worden. Offenbar hat sich die Journaille bisher nicht die Mühe gemacht, das Gesetz zu lesen, über das sie breit berichtet hat. Dies sei ihr verziehen, denn auch diejenigen, die über dieses Gesetz abgestimmt haben, kennen diese Regelung nicht. Dabei ist es wohlgemerkt die einzige echte Aufgabe der gewählten Parlamentarier, die Gesetze zu lesen, über die sie abstimmen. So ernst nehmen sie also „unsere Demokratie“, die demnächst im Nahen Osten verteidigt werden soll.

Der zuständige Fachminister, Boris Pistorius, ist aufgrund des Entsetzens über die missglückte Regelung bereits zurückgerudert: „Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen, alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“, stellt er nach der Tagesschau klar. Dabei wird „übersehen“, dass die Regelung von „Männlichen Personen“ nach Vollendung des 17. Lebensjahres spricht und keine Begrenzung des Alters nach oben vorsieht. Mit einer Verwaltungsvorschrift will das Ministerium dies nun bereinigen – wenngleich auch nur, solange die Wehrpflicht noch nicht reaktiviert ist. Gegen die Europarechtswidrigkeit des Gesetzes hilft das wohl kaum.

Mit dem Aufschrei in den Medien erhält man den Eindruck, wir hätten es ausschließlich mit Idioten in der Bundesverwaltung zu tun. Als hätte niemand in den zuständigen Ministerien den Text des Gesetzes verstanden und als wäre die ausufernde Regelung ein Versehen. Leider sind unsere Bundesbeamten zwar kognitiv überfordert und spirituell verarmt, aber so dämlich sind sie auch wieder nicht. Die Absicht ist klar: Der Verzicht auf die Meldepflicht ist nur vorrübergehend, bis keiner mehr davon spricht.

wehrpflicht wehrzwang wpflg wdmodg