Das Gejammer ist bereits groß. Die EU will uns zensieren und hat dazu eigens den Digital Services Act (DSA) geschaffen. Doch wie heißt es so schön: Schlecht gewollt ist noch lange nicht schlecht gemacht. Die Brüsseler Bürokraten sind so unfähig, dass sie nicht einmal Zensur richtig hinbekommen.
Das „Gesetz über digitale Dienste“ ist in Kraft getreten und gilt vollständig ab dem 17. Februar 2024. Damit sollen unabhängige Informationen, die nicht in das technokratische Narrativ der Globalisten passen, zensiert werden.
Die EU maßt sich ganz offiziell an, Gesetze zu erlassen. Juristisch gesehen handelt es sich um eine Verordnung, also einen Rechtsakt, der in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Solche „Gesetze“ der EU kennen wir bereits aus der Vergangenheit. Auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ein solches Pannengesetz, dessen einziges Ergebnis ein enormer Zuwachs an Bürokratie war. Ein Schutz der Privatsphäre war durch sie nicht zu spüren – und auch nicht beabsichtigt.
Der DSA legt noch eine bürokratische Schippe drauf. Das Werk umfasst sage und schreibe 102 Seiten. Ein wahrer bürokratischer Wälzer. Zugegeben, die Erwägungsgründe (also der niedergeschriebene Einblick in die bizarre Denkweise der Bürokraten) machen den größten Teil des Regelwerks aus. Aber für Juristen sind sie die Fundgrube für die Auslegung des sonst unverständlichen Kauderwelschs und sie werden diesen Mist lesen müssen.
Trotzdem bin ich nicht schockiert. Auf den ersten Blick scheint es nicht schlimmer zu sein als das deutsche Vorbild, das von der SPD initiierte Zensurgesetz namens Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Und natürlich ist der DSA nicht das Ergebnis von Geistesblitzen gelangweilter Bürokraten in der Rue de la Loi. Dahinter steckt massives Lobbying der US-Digitalkonzerne, die sich solche Gesetze wünschen, um jede Zensur rechtfertigen zu können.
Ich sehe ein Eigentor der Brüsseler Amtsschimmel im Spiel gegen die europäische Zivilgesellschaft. Die berühmte Bestenauslese hat etwas Gutes (die Besten werden ausgelesen und der Bodensatz geht nach Brüssel). Aber der Reihe nach.
Was die Zensur-Mafia aus Brüssel will
Das Schlimmste für die Pharmaindustrie ist es, wenn die Konsumenten und Drogen-Dealer (a.k.a. Hausärzte) davon erfahren, dass Viren ein Ammenmärchen sind und Impfungen bleibende Schäden verursachen (Gefäßerkrankungen aller Art, Diabetes, Allergien, Schäden des Nervensystems etc. pp.).
Entsprechend sieht der DSA vor, bei staatlich verursachten Krisen (Krieg, Terror, Klima oder Pandemien) mit einer besonderen Zensurkeule zuzuschlagen (Art. 36 DSA). Alle großen Online-Dienste sollen die Überbringer der Wahrheit zensieren, sperren und ausschalten. Die Hoffnung ist, dass sich die dummen Schafe weiter versklaven lassen und ansonsten die Klappe halten. Nebenbei wird natürlich wieder ein neues Gremium geschaffen, um noch mehr unnötige Beamtenstellen auf unser aller Kosten zu alimentieren (Art. 61 DSA).
Was Zensursula gemacht hat
Der gemeine Bürokrat ist jedoch in einem Dilemma gefangen. Während vor Jahrhunderten Hexen und Ketzer einfach per Zuruf auf dem Marktplatz dem Scheiterhaufen übergeben wurden, muss der Staatsdiener heutzutage Demokratie heucheln. Deshalb sind natürlich nur „rechtswidrige“ Inhalte verboten. Und die Grundrechte der EU sind einzuhalten.
An dieser Stelle höre ich schon die Champagner-Korken in den Medienrechtskanzleien knallen. Bisher musste man die mehr oder minder großzügigen Grundrechte des Grundgesetzes bemühen. Bei internationalen Großkonzernen war das schwierig bis aussichtslos. Zwar hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Zensur durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht möglich ist. Das hat Twitter, Alphabet, Facebook, LinkedIn & Co. jedoch nicht davon abgehalten, weiterhin in unzähligen Fällen willkürlich die Wahrheit zu unterdrücken.
Jetzt stehen Millionenbußgelder auf dem Programm (Art. 74 DSA). Und Schmerzensgeld nach EU-Maßstäben für die unrechtmäßig geblockten Bürger (Art. 54 DSA). Billige Ausreden fauler Amtsrichter („Bagatellschaden“) werden nicht mehr ziehen. Eine falsch formulierte Klausel in den „Community-Richtlinien“ und das Licht geht aus.
Der Bürger hat das Recht, über die Gründe für die Sperrung informiert zu werden. Die Sperrung ist unter Angabe der Rechtsgrundlage zu begründen (Art. 17 DSA). Viel Spaß beim Löschen von Meinungen oder Falschmeldungen, die keine Rechte Dritter betreffen.
Bürger können sich über Plattformregeln beschweren, die das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht zu 100% respektieren. Und Meinungsfreiheit auf EU-Ebene bedeutet eben, dass man sagen darf, was man denkt, solange es nicht die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt. Ob es der Plattform passt oder nicht. (Art. 14 Abs. 4 DSA).
Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, rechtswidrige Fake News und Fehlinformationen über angebliche Viren, die herbeigeredete Wirksamkeit von Schutzmasken oder die vorgetäuschte Sicherheit von Genspritzen zu unterbinden (Art. 16 DSA). Politiker werden jeden Tweet dreimal gegenlesen lassen müssen, wenn sie nicht für immer gesperrt werden wollen.
Wer soll entscheiden, was richtig oder falsch, wahr oder unwahr ist? Die Gerichte natürlich! Die haben nichts anderes zu tun und freuen sich schon jetzt über die vielen Eingaben. Über umfangreiche Beweisanträge und langwierige Gutachtenprozesse. Die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof wird eine Renaissance erleben.
Eine herrliche Zeit liegt vor uns. Eine Zeit der Beschwerden und Klagen. Damit es für uns Bürger billiger wird, gibt es eine verpflichtende außergerichtliche Streitbeilegung (Art. 21 DSA). „Für Nutzer ist die Streitbeilegung kostenlos oder für eine Schutzgebühr verfügbar sein.“ (Schreibfehler im Bürokratiewunder).
Und wenn alles nichts hilft? Wenn die Globalisten wieder einmal mit ihrer Medienmanipulation durchkommen? Ganz ehrlich: Es ist Zeit für dezentrale Kommunikation ohne Zensur. Es liegt an Euch.
Der DSA ist hier verfügbar: Zensur-Gesetz der EU (DSA)