Wir wissen seit langem, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) lügt wie gedruckt. Keine der vom RKI erhobenen Daten waren korrekt. Es wurde verdunkelt, verschleiert und getrickst, um die virtuelle Pseudo-Pandemie zu fabrizieren.
Dies wird nun in den Akten des RKI-Krisenstabs eindeutig bestätigt, obwohl die offiziellen Dokumente überwiegend geschwärzt wurden. Für viele ist es eine Überraschung, mit welcher Deutlichkeit dort mit knappen Sätzen beschrieben wird, wie das Narrativ nach politischen Vorgaben ausgerichtet wurde. Verwundern kann es allerdings kaum, wenn man die Aussagen des RKI an der wissenschaftlichen Wirklichkeit spiegelt. Unzählige Studien belegen, dass keine einzige Aussage von Politik, Behörden und den Scharlatanen aus der medizinischen Fachwelt korrekt war.
Gleichwohl hätte man der Unschuldsvermutung folgend davon ausgehen können, dass die Mitarbeiter des RKI einfach vollständig inkompetent waren. Da es sich beim RKI um eine Bundesbehörde handelt, wäre dies nicht erstaunlich gewesen. Die kognitive Überforderung wäre ein fast beruhigender Erklärungsansatz, warum unser Staat wieder in den Totalitarismus abgeschlittert ist.
Der Skandal ist daher nicht so sehr, dass das lange Bekannte amtlich dokumentiert wurde. Die gewissenhafte Verschriftlichung des Bösen ist im Grunde lobenswert. Der Skandal ist vielmehr, dass die Medien selbst diese nunmehr für jeden offensichtliche Lügenwelt weiter schützen. Das bedeutet in der logischen Konsequenz nämlich eines: die Medien wussten ebenfalls von Anfang an, dass die Pandemie ein Märchen ist. Nur deshalb haben sie kein Interesse an einer Aufklärung. Nur deshalb versuchen sie, den rosa Elefanten im Porzellanladen weiter zu ignorieren.
Wie würde sich ein unabhängiges journalistisches Organ verhalten, wenn es nicht vom US-amerikanischen Geheimdienst gesteuert werden würde? Es würde selbst die ungeschwärzte Fassung der Akten herausklagen. Es würde dem RKI, den Gesundheitsministerien und den Parlamentariern kritische Fragen stellen, nicht aufhören nachzubohren, bis alle Antworten auf dem Tisch liegen.
Das, was nicht passiert, ist wie so oft das entscheidende Indiz für die Wahrheit. Auch in den RKI-Files steckt der große Skandal nicht in den Fragmenten, die nicht geschwärzt wurde. Alleine die Tatsache, dass amtliche Dokumente zu dem wohl einschneidendsten Ereignis der Nachkriegszeit in einem solchen Maß geschwärzt werden, ist in einer auch noch so minimalen Demokratie ein Unding. Selbstverständlich muss der Souverän wissen, welche Überlegungen die Behörde angestellt hat, auf deren Aussagen die schlimmsten Grundrechtsverletzungen der Bundesrepublik beruhten. Das Volk muss darüber informiert werden, wer auf das RKI in welcher Weise Einfluss genommen hat.
Was man schwarz auf weiß besitzt
Die von einer Anwaltskanzlei erstellte Begründung der Schwärzungen ist aussagekräftiger als die RKI-Files selbst. Zunächst ist es bezeichnend, dass sich das RKI von einer Großkanzlei helfen lässt. Die Schwärzung wäre seine Aufgabe gewesen. Amtshilfe aus dem Bundesjustizministerium hätte angefragt werden können. So werden wieder einmal Steuergelder verschwendet.
Gleich unter dem ersten Punkt der Schwärzungsbegründung (S. 70) werden nun die weitgehendsten „Verschwörungstheorien“ bestätigt. Dort heißt es:
„Es handelt sich um vertrauliche Informationen, weshalb eine Veröffentlichung der genannten Informationen sehr wahrscheinlich schwerwiegende Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland hätte, insbesondere mit Blick auf die Zusammenarbeit mit den namentlich genannten ausländischen Staaten.“
Weshalb sollte ein Austausch über das Vorgehen in einer Pandemie mit anderen Staaten zu diplomatischen Verwicklungen führen? Die einzige Variante, wie diese Schwärzung Sinn ergibt: Die USA haben dem Vasallenstaat Deutschland vorgeschrieben, wie er seine Bürger drangsalieren soll.
In Punkt 3 (S. 71) geht es weiter:
„Die Schwärzungen auf Seite 2 des Protokolls unter TOP 1 betreffen den Informationsaustausch zwischen dem RKI, einer namentlich genannten internationalen Sonderorganisation und einem namentlich genannten Bundesministerium zur aktuellen epidemiologischen Situation. In der geschwärzten Passage wird detailliert aufgelistet, wie der Abstimmungsprozess zwischen verschiedenen staatlichen Stellen in diesem Zusammenhang abläuft. Betroffen von diesen Informationen ist damit der geschützte Beratungsprozess. Würden diese Informationen veröffentlicht, wäre öffentlich bekannt, wie der interne Abstimmungsprozess zur Erlangung bestimmter Informationen zu epidemiologischen Situationen abgelaufen ist.“
Ja eben. Das wollen wir wissen. Warum sollen Bürger nicht wissen dürfen, dass ihre Regierung sich in einer Verschwörung mit einer internationalen Organisation zu rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der Bevölkerung verabredet? Soviel zu „Verschwörungstheorie“. Hier sehen wir die Verschwörungspraxis.
Nächster Punkt:
„Die Schwärzungen auf Seite 2/3 des Protokolls unter TOP 3 betreffen Informationen zur Labordiagnostik, insbesondere mit Blick auf die Art und Weise der Diagnostik des Corona-Virus.“
Muss man das noch kommentieren? Wir wissen, dass der Drosten-Test untauglich ist. Wir wissen nur nicht, was genau er nachweist. Auch das RKI scheint genau gewusst zu haben, dass der Test Blödsinn und das Virus eine Chimäre ist.
Auf S. 77 heißt es zu einem externen Virologen:
„Die betroffene Person wäre sehr wahrscheinlich massiven öffentlichen Anfeindungen ausgesetzt, wenn öffentlich bekannt würde, dass sie sich zu einem bestimmten Thema im Zusammenhang mit dem Corona-Pandemie geäußert hat bzw. Aussagen von ihr Gegenstand einer Sitzung des Corona-Krisenstabs sind.“
Das verwundert, weil bekannte Virologen ihre unwissenschaftliche Meinung in unzähligen Interviews, Fernsehauftritten und Podcasts in die Welt geblasen haben. Da gab es keine Scham. Hier soll es nun ein Problem sein, wenn ein Virologe seine Scharlatanerie dem RKI zugute kommen lässt? Hängt es damit zusammen, dass dieser Virologe für die rechtswidrigen Nötigungen und Freiheitsberaubungen alleinverantwortlich ist? Hat sich das RKI nicht mit weiteren, echten Experten und Studien abgesichert?
Es ist merkwürdig, wenn behördliche Mitarbeiter, Beamten und Externe nicht mit ihrem Namen genannt werden sollen, weil sie sich Anfeindungen ausgesetzt werden könnten. Warum sollte das passieren, wenn doch alle stets in gutem Glauben und nach bestem Wissen gehandelt haben?
Nächste Seite:
„Erwähnt wird zudem, dass die Risikoeinschätzung der namentlich genannten internationalen Sonderorganisation möglicherweise dazu genutzt werden könnte, Druck auf den betreffenden Staat aufzubauen, insbesondere mit Blick auf eine „transparentere Informationsweitergabe“. Würden diese Informationen öffentlich bekannt, wäre sehr wahrscheinlich, dass dies gewichtige Auswirkungen auf die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Staat hätte. Es liegt nahe, dass das diplomatische Vertrauensverhältnis zwischen Bundesrepublik Deutschland und diesem Staat nachhaltig beeinträchtigt wäre, wäre bekannt, was die Bundesrepublik Deutschland über die damaligen Risikoeinschätzungen denkt und welche mögliche Wirkung sie einer Risikoeinschätzung beimisst.“
Mir fehlen die Worte. Hier wird schwarz auf weiß bestätigt, dass international Druck auf Staaten aufgebaut wurde, um die Pseudo-Pandemie zu fabrizieren. Von einer „Sonderorganisation“ ist die Rede. Wer ist damit gemeint? Die WHO kann es nicht sein, weil sie kraft Zuständigkeit für die pandemische Lage fachliche Autorität besaß. Das wäre nicht problematisch gewesen. Faktisch hat man also auf eine nicht zuständige, wahrscheinlich private Organisation gehört (Stiftung, WEF oder Konsorten). Für die kognitiv überforderte Journaille: das ist die Definition einer Verschwörung.
Maskentheater
Zum Thema Masken gibt es ebenfalls erhellende Aussagen.
„Die Schwärzungen auf Seite 7 des Protokolls unter TOP 6 betreffen Informationen zur Benutzung von FFP2-Masken. Insbesondere geht es darum, ob eine bestimmte Vorgehensweise mit einer namentlich genannten Bundesbehörde sowie einem Minister abgestimmt ist. Zudem enthält die geschwärzte Passage Äußerungen zur weiteren kommunikativen Vorgehensweise.“ (S. 281)
„Die Schwärzungen auf Seite 6 des Protokolls unter TOP 4 (letzte Schwärzung unter TOP 4) enthalten Informationen zum zukünftigen Umgang in der Masken-Frage. Konkret geht es um verschiedene Publikationen und deren Veröffentlichung. In diesem Zusammenhang wird auch eine Abstimmung mit einer namentlich genannten Bundesoberbehörde erwähnt. Die geschwärzte Passage zeichnet den diesbezüglichen Abstimmungsprozess nach.“ (S. 303)
„Zudem wird erwähnt, welche Botschaft das Video an die Bevölkerung sendet und wie das dauerhafte Tragen von Masken bewertet wird.“ (S. 422)
„Es wird auf eine Studie zur Wirksamkeit von MNB verwiesen und ausgeführt, dass dies noch einmal diskutiert werden sollte. Zudem geht es um die Verunsicherung der Bevölkerung hinsichtlich vermehrter Kontakte. Es wird ausgeführt, dass die Themen Maskentragen im freien und Wohngemeinschaften einer größeren Diskussion bedürfen.“ (S. 431)
„In der auf Seite 8 bis 9 des Protokolls unter TOP 8 geschwärzten Passage geht es um die Anwendung von FFP2- Masken in der Allgemeinbevölkerung. Es werden verschiedene Argumente zum Thema Anwendung von FFP2-Maksen in der Allgemeinbevölkerung wiedergegeben.“ (S. 781)
„In der auf Seite 10 des Protokolls im sechsten schwarzen Bulletpoint geschwärzten Passage geht es um das Tragen von FFP2-Masken. Es wird ausgeführt, für welche Personengruppe das Tragen unangenehm ist. Zudem wird dargestellt, welcher Personengruppe das Tragen nicht zuzumuten ist.“ (S. 793)
„In der Passage werden FFP2-Masken für vulnerable Gruppen thematisiert. Es wird ausgeführt, was die Bundesregierung insofern beschließen will und dass das RKI dazu praktische Hinweise entwickeln soll.“ (S. 812)
Alleine aus diesen Passagen lässt sich deutlich ablesen, dass das Thema Maskenpflicht selbst im RKI zumindest umstritten war und dass das RKI die offizielle Haltung aufgrund von Anweisungen der Bundesregierung eingenommen sowie abweichende wissenschaftliche Publikationen zu diesem Thema unterdrückt hat. Nicht hat das RKI die fachliche Grundlage für das Maskentragen erarbeitet, sondern die Merkel-Regierung wollte aus willkürlichen Motiven heraus die Pflicht und hat das RKI zum Mitmachen gezwungen.
Das Dokument geht in dieser Weise über 1.000 Seiten weiter. Wenn schon die nicht-geschwärzten Stellen sämtliche Verschwörungstheorien bestätigen, was wird dann noch in den geschwärzten Passagen verheimlicht?
Schwärzung über Schwärzung zeigt: die Verschwörungstheorien waren falsch. In Wahrheit ist es schlimmer!
Foto von Wesley Tingey auf Unsplash